Jährliche Steuererklärung in Málaga für Immobilieneigentümer – wir machen’s einfach
Wenn Du eine Immobilie besitzt, führt in Spanien kein Weg an der jährliche Steuererklärung in Málaga vorbei. Egal ob Ferienwohnung oder Dauerwohnsitz – das Finanzamt möchte jedes Jahr seinen Anteil. Klingt kompliziert? Ist es oft auch. Aber keine Sorge: Wir übernehmen das Ganze für Dich, während Du Dich auf die schönen Seiten des Lebens in Andalusien konzentrierst.
Wer muss die jährliche Steuererklärung abgeben?
- Alle Immobilieneigentümer, die in Spanien eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück besitzen.
- Auch wenn die Immobilie leer steht oder nur als Ferienobjekt genutzt wird.
- Sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten.
Welche Steuern fallen in Málaga an?
Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR)
- Wird auch dann fällig, wenn Du keine Mieteinnahmen erzielst.
- Berechnet sich anhand des Katasterwertes Deiner Immobilie.
Einkommensteuer für Residenten (IRPF)
- Wenn Du in Spanien lebst und Einkünfte erzielst, musst Du diese angeben.
- Auch Mieteinnahmen aus Deiner Immobilie in Málaga gehören dazu.
Unser Service in Málaga – Deine Vorteile
- Wir berechnen die fälligen Steuern transparent.
- Wir erstellen und übermitteln Deine Steuererklärung fristgerecht.
- Wir beraten Dich, wie Du legale Steuervorteile nutzen kannst.
- Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen komplett wir.
FAQ – häufige Fragen
- Wann ist die Steuererklärung fällig?
In der Regel bis Ende Juni für das Vorjahr. - Welche Unterlagen brauche ich?
Katasterwert, Kaufvertrag, ggf. Mietverträge und Kontoauszüge. - Was passiert, wenn ich keine Erklärung abgebe?
Es drohen hohe Strafen und Nachzahlungen – lieber vermeiden.
Für 129,00EUR inklusive Mehrwertsteuer für eine Einzelperson erhältst du die jährliche Steuererklärung nach Modelo 210. Paare zahlen 169,00EUR inklusive Mehrwertsteuer.
