Jährliche Steuererklärung in Málaga für Immobilieneigentümer – wir machen’s einfach

Wenn Du eine Immobilie besitzt, führt in Spanien kein Weg an der jährliche Steuererklärung in Málaga vorbei. Egal ob Ferienwohnung oder Dauerwohnsitz – das Finanzamt möchte jedes Jahr seinen Anteil. Klingt kompliziert? Ist es oft auch. Aber keine Sorge: Wir übernehmen das Ganze für Dich, während Du Dich auf die schönen Seiten des Lebens in Andalusien konzentrierst.

Wer muss die jährliche Steuererklärung abgeben?

  • Alle Immobilieneigentümer, die in Spanien eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück besitzen.
  • Auch wenn die Immobilie leer steht oder nur als Ferienobjekt genutzt wird.
  • Sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten.

Welche Steuern fallen in Málaga an?

Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR)

  • Wird auch dann fällig, wenn Du keine Mieteinnahmen erzielst.
  • Berechnet sich anhand des Katasterwertes Deiner Immobilie.

Einkommensteuer für Residenten (IRPF)

  • Wenn Du in Spanien lebst und Einkünfte erzielst, musst Du diese angeben.
  • Auch Mieteinnahmen aus Deiner Immobilie in Málaga gehören dazu.

Unser Service in Málaga – Deine Vorteile

  • Wir berechnen die fälligen Steuern transparent.
  • Wir erstellen und übermitteln Deine Steuererklärung fristgerecht.
  • Wir beraten Dich, wie Du legale Steuervorteile nutzen kannst.
  • Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen komplett wir.

FAQ – häufige Fragen

  • Wann ist die Steuererklärung fällig?
    In der Regel bis Ende Juni für das Vorjahr.
  • Welche Unterlagen brauche ich?
    Katasterwert, Kaufvertrag, ggf. Mietverträge und Kontoauszüge.
  • Was passiert, wenn ich keine Erklärung abgebe?
    Es drohen hohe Strafen und Nachzahlungen – lieber vermeiden.

Für 129,00EUR inklusive Mehrwertsteuer für eine Einzelperson erhältst du die jährliche Steuererklärung nach Modelo 210. Paare zahlen 169,00EUR inklusive Mehrwertsteuer.

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